IDC-Ermittlung

Donnerstag 31 Oktober 2019

EnerBat verfügt über autorisierte Lizenzpartner, um die Ermittlungen des sog. IDC (indice de dépense énergétique – Index für Heizenergiebedarf) durchführen zu lassen.

Eigentümer beheizter Gebäude sind zur jährlichen Einreichung der IDC-Rechnung verpflichtet. Diese stellt die jährlich für das Heizen und die Erzeugung von Sanitärwarmwasser erforderliche Energiemenge im Verhältnis zur beheizten Fläche dar.

Durch deren Bekanntgabe kann das kantonale Amt für Energie die energieintensivsten Gebäude erfassen und die Eigentümer dazu verpflichten, Energieaudits, Verbesserungs- und Baumassnahmen durchzuführen – Vorgänge, die von EnerBat begleitet und überwacht werden können.

Für Wohngebäude mit fünf oder mehr Wärmeabnehmern oder jedem anderen Gebäude, das nicht ausschliesslich zu Wohnzwecken dient, wird der IDC gemäss der Richtlinie zur Ermittlung des IDC ab 2011 jährlich ermittelt. Diese Gebäude unterliegen auch der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung.

Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wämeabnehmern ist die IDC-Rechnung nicht im Augenblick obligatorisch.

Als erforderliche Daten erhoben werden die von einem Fachmann bescheinigte EBF (Energiebezugsfläche) und die Heiz- und Warmwasserverbrauchswerte des betreffenden Jahres. Falls die EBF nicht bekannt ist, kann EnerBat diesen auf Grundlage eines Architektenplans ermitteln oder Messungen zu dessen Ermittlung vornehmen.

Seit 2012 sind nur Fachleute, die eine spezielle Ausbildung absolviert haben, zur Bekanntgabe der IDC berechtigt.

Link zur Website des Kantons Genf

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