Fenstersanierung

Dienstag 10 Mai 2016
Verpflichtende Sanierung veralteter Fenster !

Seit dem 1. Frebruar 2016 müssen Gebäudeeigentümer Fenster sanieren, die hohe Energieverluste aufweisen, indem sie Verbesserungen vornehmen oder diese ersetzen. Durch diese Verpflichtung, welche insbesondere Fenster mit Einfachverglasung und Schaufenster betrifft, soll der Energieverbrauch des Genfer Gebäudebestands verringert werden.

Artikel 56A des RCI (Ausführungsreglement zum Gesetz über diverse Bauten und Anlagen) wurde vom Genfer Staatsrat dahingehend geändert, dass eine genaue Frist für die Herstellung der Konformität der Fenster und anderer Fassadenöffnungen (Schaufenster, Eingangstüren, Storenkästen, usw.) festgelegt wurde.

UEin EnerBat-Umweltberater wird Sie bei Ihren Schritten zur Projektierung begleiten, um mit den Ratschlägen zur Sanierung dieses Gesetz zu erfüllen oder eine allfällige Ausnahmeregelung zu erwirken.

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