Weniger Steuern zahlen !

Samstag 27 Juni 2020

20 Jahre lang Befreiung von der ergänzenden Liegenschaftssteuer für Minergie-Gebäude !

Nach Inkrafttreten des Gesetzes 10258 vom 5. August 2010 zur Änderung des Energiegesetzes (EnG) sind Gebäude, die einen hohen oder sehr hohen Energieeffizienz-Standard erfüllen, gemäss Art. 78 LCP (Gesetz über Beiträge der öffentlichen Hand) über für einen Zeitraum von zwanzig Jahren von der ergänzenden Liegenschaftssteuer befreit.

Davon betroffen sind Gebäude, die ein Minergie- oder Minergie-P-Label tragen, und solche, für die das Departement für Sicherheit, Polizei und Umwelt (DSPE), Dienststelle für Energie und Wasserkraft (ScanE), einen Ausweis ausgestellt hat, wonach es einen hohen oder sehr hohen Energieeffizienz-Standard im Sinne des Artikels 12B oder 12C des Energiereglements (REn) erfüllt.

Für Minergie- oder Minergie-P-Gebäude oder solche mit einem vor dem oder im Jahr 2010 ausgestellten Ausweis wird die Befreiung ab der Steuerperiode 2010 für einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt. Für Minergie- oder Minergie-P-Gebäude oder solche mit einem im Jahr 2011 und sp äter ausgestellten Ausweis ist das Jahr der Vergabe des Labels oder der Ausstellung des Ausweises für die Ermittlung des zwanzigjährigen Zeitraums massgebend.

Falls Ihr Gebäude nicht zertifiziert ist und eine potentiell hohe Energieeffizienz aufweist, unterstützt Sie EnerBat bei der weiteren Vorgehensweise nach folgenden Schritten :

  1. Durchführung einer Energiestudie für das Gebäude und Festlegung der energetischen baulichen Kriterien.
  2. Bezifferung der Kosten für die möglicherweise notwendigen energetischen Verbesserungen zur Einstufung in die Minergie-Kategorie.
  3. Übernahme der allfälligen Arbeiten mit dem Ziel der energetischen Verbesserung des Gebäudes (Planung, Ausschreibung, Betreuung).
  4. Erledigung der administrativen Schritte zur Erlangung der Zertifizierung.

=> Link zur Website des Kantons Genf

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